Neue KI-Regeln seit August: Was Telefonassistenten jetzt erfüllen müssen

Veröffentlicht am 3. September 2026

Neue KI-Regeln seit August: Was Telefonassistenten jetzt erfüllen müssen
Foto: Pavel Danilyuk via Pexels

Abmahnung wegen KI-Telefonassistent: Warum das Thema gerade jetzt zählt

Ein KI-Telefonassistent ist schnell eingerichtet. Ein paar Einstellungen, eine Rufnummer, und die Maschine nimmt Anrufe an. Genau diese Leichtigkeit ist der Grund, warum sich viele Betriebe die entscheidende Frage nie stellen: Darf ich das eigentlich einfach so?

Zu dieser Frage gibt es ein Gespräch, das ich sehr empfehlen kann. Leonard Schmedding hat auf seinem Kanal Everlast AI den Kölner Fachanwalt für IT-Recht Dr. Lutz Keppeler interviewt — das Video trägt den Titel „Vergiss den ‚AI-Officer’! KI-Anrufer Abmahnwelle geht los?”. Keppeler bringt das Grundproblem in einem Satz unter, der hängen bleibt:

„Man ist immer so in Grauzonen unterwegs, und das fühlt sich für alle Beteiligten ganz okay an, solange gar nichts passiert.” (14:05)

Das Gespräch ist von Anfang 2025. Und genau deshalb lohnt sich der Blick heute noch einmal: Mehrere Dinge, die damals Zukunft waren, sind inzwischen geltendes Recht. Die Grauzone ist an einigen Stellen keine mehr.

In diesem Beitrag bespreche ich die Kernaussagen des Interviews, gleiche sie mit dem Stand von heute ab — und ziehe am Ende mein eigenes Fazit, das anders ausfällt, als der Titel des Videos vermuten lässt.

Rechtslage 2026: Was seit dem Interview in Kraft getreten ist

Drei Entwicklungen haben die Lage seit dem Gespräch konkret verändert.

Erstens: Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt. Im Interview hieß es noch, die Transparenz-Hausaufgaben aus der KI-Verordnung müsse man „zum richtigen Zeitpunkt erledigen”. Dieser Zeitpunkt ist da: Seit dem 2. August 2026 muss erkennbar sein, dass am anderen Ende eine KI spricht. Für einen Telefonassistenten heißt das: ein Halbsatz in der Begrüßung. Was genau verlangt wird und wen die Pflicht trifft, habe ich hier ausführlich aufgeschrieben: KI kennzeichnen: Was seit dem 2. August für Ihren Betrieb gilt.

Zweitens: Die KI-Aufsichtsbehörde existiert. Anfang 2025 konnte Keppeler noch beruhigen, die zuständige Behörde sei „noch gar nicht definiert” — er tippte auf die Bundesnetzagentur. Genau so ist es gekommen. Seit Ende Juli 2026 ist das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung in Kraft, und die Bundesnetzagentur ist die zentrale KI-Aufsicht in Deutschland. Es gibt jetzt also eine Stelle, die zuständig ist.

Drittens: Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatz einfacher gemacht. Dazu gleich mehr — dieses Urteil ist für das Abmahnthema das wichtigste von allen.

Zur Einordnung gehört auch eine Entwarnung: Die aufwendigen Pflichten für Hochrisiko-KI wurden im Mai 2026 auf Ende 2027 verschoben. Und ein gewöhnlicher Telefonassistent, der Termine vereinbart und Fragen beantwortet, ist ohnehin kein Hochrisiko-System. Wer Ihnen das Gegenteil erzählt, will Ihnen vermutlich etwas verkaufen.

Schadensersatz nach DSGVO: Wie real das Abmahnrisiko bei KI-Telefonassistenten ist

Der Kern des Interviews dreht sich um eine Frage: Was passiert eigentlich, wenn jemand einen nicht sauber aufgesetzten Telefonassistenten einsetzt — kann da wirklich etwas kommen?

Die ehrliche Antwort: ja. Der Hebel ist Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung. Er gibt Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz, auch ohne finanziellen Schaden. Keppeler nennt ihn einen der am häufigsten beklagten Artikel der ganzen Verordnung — und die Rechtsprechung hat diesen Weg seither weiter geebnet. Der Bundesgerichtshof hat im November 2024 im Facebook-Datenleck-Komplex entschieden: Schon der bloße Kontrollverlust über die eigenen Daten ist ein Schaden. Betroffene müssen keinen Missbrauch nachweisen und keine seelische Belastung belegen. Die Größenordnung pro Fall liegt bei etwa 100 Euro.

100 Euro klingen harmlos. Interessant wird die Summe durch die Masse. Seit Oktober 2023 gibt es in Deutschland die Abhilfeklage: Verbände können damit Schadensersatz für viele Betroffene gleichzeitig einklagen, ausdrücklich auch bei Datenschutzverstößen. Beim Facebook-Datenleck wurden Kläger regelrecht eingesammelt, mit Werbebannern und eigenen Anmeldeseiten. Das ist keine Zukunftsmusik, das ist dokumentierte Praxis.

Im Interview fällt dazu ein Gedanke, der speziell Telefonassistenten betrifft: Ein Abmahner könnte selbst eine KI einsetzen, die reihenweise Telefonassistenten anruft und Verstöße dokumentiert. Eine öffentliche Rufnummer kann schließlich jeder testen. Ob daraus je ein Geschäftsmodell wird, ist offen — aber technisch spricht wenig dagegen.

Es gibt allerdings auch die andere Seite, und die erzählt Keppeler mit spürbarem Vergnügen: den Google-Fonts-Abmahner. Nach einem Münchner Urteil von Anfang 2022, das einem Websitebesucher 100 Euro zusprach, verschickte ein Duo massenhaft Forderungsschreiben an Websitebetreiber. Der Plan flog auf, weil ein automatisches Programm die Websites besucht hatte — teils im Sekundenabstand. Dass sich da jemand persönlich beeinträchtigt gefühlt haben will, nahm ihm kein Gericht mehr ab. Wer als Abmahner schlampig arbeitet, verliert.

Was heißt das für Sie als Betriebsinhaber? Das Risiko ist real, aber es ist beherrschbar. Es trifft vor allem die, die gar nichts gemacht haben: keine angepasste Datenschutzerklärung, kein KI-Hinweis, kein Vertrag mit dem Anbieter. Genau diese Basics sind der Unterschied zwischen einem teuren Brief und einem kurzen Ärgernis.

Deutscher KI-Anbieter heißt nicht automatisch DSGVO-konform

Eine Abkürzung, die viele Betriebe im Kopf haben, räumt das Interview gründlich ab: einfach einen deutschen Anbieter nehmen, dann ist das Datenschutzthema erledigt.

„Wenn jemand das Frontend in Deutschland liefert und benutzt aber alle Tools aus den USA, dann habe ich erstmal eigentlich nichts gewonnen an Compliance-Garantie.” (7:51)

Der Hintergrund: Die leistungsfähigen KI-Sprachmodelle, die in Telefonassistenten stecken, laufen fast immer auf US-Cloud-Infrastruktur. Ein deutsches Firmenschild davor ändert daran nichts. Ein rein deutscher oder europäischer Unterbau, der mit den großen Systemen mithalten kann, existiert nach wie vor nicht.

Damit ist der Datentransfer in die USA nicht verboten — es gibt ein Abkommen zwischen der EU und den USA, das ihn derzeit trägt. Aber Keppelers Warnung von Anfang 2025, man müsse hier „den Kipppunkt abwarten”, hat seither eher an Gewicht gewonnen: Nach einer Entscheidung des US-Supreme-Courts vom Juni 2026 haben die europäischen Datenschutzbehörden die EU-Kommission offiziell aufgefordert, das Abkommen zu überprüfen. Gekippt ist nichts. Aber das Fundament wackelt sichtbar.

Für Ihre Anbieterauswahl folgt daraus keine Panik, sondern zwei nüchterne Fragen: Wo genau werden die Gesprächsdaten verarbeitet — nicht der Firmensitz, sondern die Server? Und liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor, der die Verantwortlichkeiten sauber regelt? Ein seriöser Anbieter beantwortet beides, ohne zu zögern.

KI-Telefonassistent in Arztpraxis und Kanzlei: Schweigepflicht nach § 203 StGB

Eine Gruppe muss strenger hinschauen als alle anderen: Berufsgeheimnisträger. Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Notare, Steuerberater, Apotheker — für sie gilt neben der DSGVO die strafbewehrte Schweigepflicht aus § 203 Strafgesetzbuch. Die ist deutlich älter als jede KI-Debatte, und sie versteht keinen Spaß.

Gerade Praxen greifen gern zum Terminassistenten am Telefon, weil der Engpass dort am größten ist. Das ist nachvollziehbar, und es ist auch machbar. Aber hier gilt Keppelers deutlichste Aussage im ganzen Gespräch:

„Da sollte ich also höllisch aufpassen, da würde ich nicht pragmatisch sein wollen.” (22:31)

Der Grund: Schon die Information, dass jemand Patient einer bestimmten Praxis ist, kann ein geschütztes Geheimnis sein. Wandern solche Daten ungeklärt durch ein KI-System — womöglich eines, das Eingaben zum Training weiterverwendet —, steht schnell der Vorwurf der Geheimnisweitergabe im Raum. Das Gesetz kennt zwar eine Ausnahme für vertraglich gebundene Dienstleister. Verlassen würde ich mich darauf allein nicht.

Die praktische Konsequenz aus dem Interview: In Praxis und Kanzlei gehört eine Einwilligung der Anrufer ins Setup, und die Anbieterfragen von oben gelten hier doppelt. Einmal richtig aufgesetzt, ist auch das kein Dauerthema mehr — aber es gehört in die Einrichtung, nicht ins Nachbessern.

AI-Officer und KI-Schulungspflicht: Wo Entwarnung angebracht ist

Der Videotitel sagt es schon: Vom „AI-Officer” hält Keppeler wenig. Und diese Passage ist die vielleicht wertvollste des ganzen Interviews, weil hier ein Anwalt gegen das Geschäftsmodell vieler Berater argumentiert.

Ja, die KI-Verordnung verlangt, dass Mitarbeitende im Umgang mit KI geschult werden. Aber: Der Umfang bemisst sich daran, was die Leute tatsächlich mit KI machen. Wer gelegentlich Texte formulieren lässt, braucht eine kurze Einweisung in die Standardrisiken — keine zertifizierte Ausbildung. Ein eigenständiges Bußgeld für Verstöße gegen die Schulungspflicht gibt es nicht. Die teuren „AI-Officer”-Zertifikate, die derzeit beworben werden, verlangt das Gesetz an keiner Stelle.

Keppelers Einordnung ist entwaffnend ehrlich: Die Berater machten „mehr Wirbel drum, als die EU-Gesetzgeber sich eigentlich dabei gedacht” hätten. Sein Erkennungszeichen für unseriöse Angebote: Wer mit Horrorszenarien droht und im selben Atemzug ein Compliance-Paket verkauft, bei dem sollte man ein zweites Angebot einholen. Seriosität erkennt man an nachweisbarer Erfahrung und an Zertifikaten, hinter denen eine echte Prüfung steht — nicht an fünf KI-Guru-Siegeln in der E-Mail-Signatur.

Diesen Maßstab dürfen Sie übrigens auch an mich anlegen.

Checkliste: Diese Fragen stellen Sie Ihrem Anbieter vor dem Start

Aus dem Interview und der aktuellen Rechtslage ergibt sich eine kompakte Prüfliste. Sie müssen die Antworten nicht selbst erarbeiten — Sie müssen nur die Fragen stellen und auf klare Antworten bestehen.

Frage an den AnbieterWorauf Sie achten sollten
Meldet sich der Assistent als KI?Pflicht seit 2. August 2026 — der Hinweis gehört in die Begrüßung, nicht ins Kleingedruckte
Wo werden die Gesprächsdaten verarbeitet?Serverstandort und beteiligte Dienste, nicht nur der Firmensitz
Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?Muss vorliegen, bevor der erste echte Anruf läuft
Werden Gespräche zum KI-Training weiterverwendet?Sollte ausgeschlossen oder abschaltbar sein — für Praxen und Kanzleien zwingend
Liegt eine Vorlage für die Datenschutzerklärung bei?Ein Anbieter, der daran gedacht hat, hat meist auch den Rest bedacht
Bei Praxis oder Kanzlei: Wie wird die Einwilligung gelöst?Wer hier abwinkt, kennt § 203 StGB nicht — Finger weg

Ein Hinweis in eigener Sache: Ich habe die Angaben aus dem Video vor diesem Beitrag nachgeprüft. Das Münchner Google-Fonts-Urteil sprach 100 Euro zu, im Gespräch waren beiläufig 50 Euro genannt — an der Geschichte ändert das nichts. Die Aussagen zur Behördenzuständigkeit und zum Zeitplan der KI-Verordnung waren auf dem Stand von Anfang 2025 korrekt und sind heute von der Realität bestätigt beziehungsweise überholt, wie oben beschrieben.

Mein Fazit

Das Interview ist anderthalb Jahre alt, und genau das macht es lesenswert: Fast alles, was der Anwalt damals vorsichtig ankündigte, ist eingetreten. Die Kennzeichnungspflicht gilt, die Aufsicht steht, der Schadensersatzweg ist geebnet. Wer heute einen KI-Telefonassistenten einsetzt, bewegt sich nicht mehr in einer Grauzone — die Regeln sind bekannt, und sie sind erfüllbar. Der Aufwand dafür ist überschaubar: ein Hinweis in der Begrüßung, ein ordentlicher Vertrag, geklärte Datenwege. Das ist kein Projekt, das ist Sorgfalt bei der Einrichtung.

Was mich an der Debatte stört, ist etwas anderes. Aus „es gibt Regeln” wird in vielen Köpfen „es ist zu riskant”. Und das ist die teuerste Fehlentscheidung von allen.

Meine Einschätzung: Vielen Unternehmen wird mit dieser ganzen Gesetzgebung und den Abmahnwellen so viel Angst gemacht, dass sie viele Sachen gar nicht erst ausprobieren — das erstickt vieles im Keim. Ich gehe völlig d’accord mit Keppelers Linie, dass man pragmatisch bleiben muss: natürlich die rechtlichen Sachen einhalten, aber sich nicht komplett abschrecken lassen, noch irgendwas zu machen, weil man sonst abgehängt ist. In Europa ist das leider schwieriger als anderswo. Aber man darf sich nicht so einschüchtern lassen, dass man gar nichts mehr macht im Bereich KI.

Wenn Sie einen Telefonassistenten planen und wissen wollen, wo Ihr Betrieb rechtlich steht: Stellen Sie die sechs Fragen aus der Checkliste — Ihrem Anbieter oder gern mir. Die Antworten dauern ein Gespräch, nicht ein Gutachten.